Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL (A/ B/ C/ D/ H/ N und FCL) oder gültiger Lizenz für Motorschirme, Motorschirm-Trikes oder Tragschrauber

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV): 

Modul I  (Allgemeine Fächer): entfällt

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): 

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)

Die Praxisprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.


Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie der gültigen PPL oder SPL 
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis