Scheinverlängerung


Endlich die begehrte und  nicht ganz billige Lizenz. Doch schnell sind ein paar Fliegerjahre rum und der Schein wird ungültig. Man muss ihn verlängern lassen. Dies macht bei uns "Leichtfliegern" der Verband, d. h. der DHV bzw. DULV und DAEC

Neben der zu entrichtenden Gebühr sind dazu einige Voraussetzungen zu erfüllen. Welche das jeweils sind verdeutlicht folgende Übersicht.

Hängegleiter und Gleitschirm


Brauchen nicht mehr verlängert werden.

Ultraleicht - Trike

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer gewichtskraftgesteuerte UL - Trikes

5 Jahre

Die Verlängerung bestätigt der Verband (DULV) unter folgenden Voraussetzungen:

12 Stunden Flugzeit als Pilot innerhalb der letzten 24 Monate

oder bestätigte Teilnahme an einem Performance-Training des DULV (Sicherheitstraining)

oder Praxisprüfung vor einem DULV-Prüfer

Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2  vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre, ab 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung).

Ultraleicht - Dreiachser

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer aerodynamisch gesteuerte Ultraleichte 

5 Jahre

Die Verlängerung bestätigt der Verband (DULVoder DAEC) unter folgenden Voraussetzungen:

12 Stunden Flugzeit als Pilot auf aerodynamisch gesteuerten LFZ) innerhalb der letzten 24 Monate und

ein Übungsflug von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer

oder bestandene Praxisprüfung vor einem anerkannten Prüfer

Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre, ab 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung).

Ultraleicht - Gyrokopter

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer aerodynamisch gesteuerte Ultraleichte

5 Jahre

Die Verlängerung bestätigt der Verband (DULV) unter folgenden Voraussetzungen:

12 Stunden Flugzeit als Pilot innerhalb der letzten 24 Monate und

ein Übungsflug auf einem Gyrokopter von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer

oder bestandene Praxisprüfung vor einem anerkannten Prüfer

Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre ab, 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung).

Fußstartfähige Ultraleichte

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer   Fußstart UL

unbefristet

Zu dieser Gruppe zählen: Minimum, Mosquito ... Motorschirme, Motorschirm-Trikes, Trikes mit HG-Fläche sofern ihre Abflugmasse unter 120 kg liegt.

Die Lizenz ist nur gültig, wenn innerhalb der letzten 24 Monate 30 Starts/Landungen nachgewiesen werden können. Es genügt der Eintrag in das persönliche Flugbuch.

Können die 30 Starts nicht erbracht werden, muss zur Erneuerung der Lizenz vor einem Fluglehrer die Voraussetzung erbracht werden, also 30 bestätigte Starts/Landungen. Man kann statt dessen auch einen Prüfungsflug vor einem anerkannten (DULV) Prüfer machen.

Ein medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis ist nicht erforderlich.


Motorschirm-Trikes, deren Abflugmasse über 120 kg liegt (z. B. Doppelsitzer mit ihren schweren und kräftigeren Motoren) werden wie Trikes behandelt.