Ausbildung von Piloten mit DHV-A Schein für Hängegleiter oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Hängegleiter; beides ohne Überlandberechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Nach Rücksprache mit der Flugschule kann die Ausbildung in Modul I und II jeweils um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie, Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Die schriftliche Theorieprüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke

 Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.



Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie DHV A-Schein / SoPi / Brevet 
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis