Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trike oder Dreiachs

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

 Entfällt

 

 

 

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): 

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)

Die Praxisprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.


Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie der gültigen SPL 
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG 
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus) 
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis