Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Hängegleiter; beides mit Überland-Berechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV): 

Nach Rücksprache mit der Flugschule kann die Ausbildung in Modul I um insgesamt bis zu 20 Unterrichtseinheiten reduziert werden, in Modul II um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie, Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Die schriftliche Theorieprüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung) 
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 



Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie DHV B-Schein / SoPi / Brevet
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis