Um Minimum oder Motorgurt zufliegen brauchen Sie in Deutschland einen Luftfahrerschein. Es gibt bestimmte Vorraussetzungen um eine Ausbildung in einer Flugschule zu beginnen. Hier eine Aufzählung:

  • Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • kein Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz notwendig
  • Es ist kein Medical erforderlich

Wenn Sie alle diese Vorraussetzungen erfüllen steht ihnen bei einer Ausbildung nichts mehr im Wege. Anders als bei jeder anderer Motorbetriebenen Luftsportart ist der ausgestellte Luftfahrerschein seit 2003 unbefristet gültig, außerdem ist kein Medical erforderlich. Es muss also keine Fliegerärztliche Untersuchung gemacht werden.