Theorie- und Praxisausbildung gleich wie bei Trikes über 120 kg Leermasse, lediglich die Alleinflüge sind auf leichten Geräten zu absolvieren.


Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS (sofern vorhanden)
  • Ggf: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / ggf. BZF