Passagierflug

Als besondere Fortbildungen können wir Ihnen die Passagierflugberechtigung anbieten. Diese allerdings nur in der Startart UL-Schlepp. Diese berechtigt Sie Passagiere oder Freunde/Bekannte zu fliegen.

Kosten
550,-€

Eingangsvoraussetzungen

A-Lizenz seit mindestens 12 Monaten, Flugbuchnachweis von mindestens 100 Höhenflügen nach Erteilung der A-Lizenz, Volljährigkeit.

Vorauswahlprüfung

In einem praktischen Eingangstest vor einem vom DHV beauftragten Prüfer, muss der Bewerber seine überdurchschnittlichen fliegerischen Fähigkeiten im Alleinflug nachweisen.

Theorieausbildung
Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten
Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.


Praxisausbildung
Mindestens 5 Flüge mit einem berechtigten Fluglehrer als Piloten,
10 Flüge mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Hängegleiter oder Sonderpilotenscheines für Hängegleiter unter Aufsicht eines berechtigten Fluglehrers
Mindestens 30, von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Hängegleiter oder Sonderpilotenscheines für Hängegleiter, im Flugauftrag der Flugschule

Flugpraxisnachweis
Der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Flugschule schließt sich an: Mindestens 30, von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge, mit Inhabern einer Lizenz (mindestens A-Lizenz) für Gleitschirm/Drachenflieger oder eines Sonderpilotenscheines für Para/Hängegleiter, im Flugauftrag der Flugschule.

Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung durch einen unabhängigen DHV-Prüfer

Berechtigungen
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen ohne Überlandflüge mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen einschließlich Überlandflügen mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).

Gültigkeit
Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum, Verlängerung für jeweils weitere drei Jahre durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug), der in den letzten 12 Monaten der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden muss. Die Passagierberechtigung ist nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (A-Lizenz, B-Lizenz) gültig, sie verliert zusammen mit dieser ihre Gültigkeit.

Achtung: Die Ausbildung zur Passagierflugberechtigung erfolgt ohne Gerätebereitstellung.
Die Gerätschaften DS-Hängegleiter, Fahrwerk, Etagengurtzeug und Rettungsgerät können in der Flugschule gechartert werden.