Umschulung

Voraussetzung
Gleitschirmpilot A oder B

Der Einstieg
Die Ausbildung findet ihren Anfang mit einem Passagierflug, der Interessent fliegt als Gast mit dem Fluglehrer im Doppelsitzerdrachen.
Mit einem Etagengurtzeug, in dem der Fluglehrer sowie der Gast in der Mitte des Steuerbügels positioniert sind, kann der Flugsportbegeisterte erste Höhenluft schnuppern. Der Gast hängt sicher über dem Rücken des Fluglehrers und kann so erste Eindrücke sammeln.
Mit einer Schleppmaschine wird der Doppelsitzerdrachen auf eine Flughöhe von 700m über Grund gebracht, von der ersten Minute des Fluges an erlebt der Interessent das Fliegen in Vollendung.

Schulungsbeginn
Die nächsten Ausbildungsflüge im Doppelsitzerdrachen werden mit einem Tausch der Position, Flugschüler in der unteren und der Fluglehrer in der oberen Lage, geflogen.
Der Ausbildungsflug unterteilt sich in den Schleppvorgang und dem Freiflug nach der Trennung vom Schleppseil in 700m.

Schleppschulung
Bei den ersten Schleppflügen auf die Ausgangshöhe ist der Flugschüler dem Fluglehrer beim Steuern des Drachens nur behilflich. Von Flug zu Flug übernimmt der Lernende das Steuern des Drachens im Schlepp, bis der Fluglehrer nur noch bei Bedarf den Schleppflug des Schülers mit Steuerbewegungen unterstützt.

Schulung zum beschränkten Luftfahrerschein
Der Freiflug nach der Trennung des Schleppseiles obliegt von Anfang an dem Flugschüler. Die Steuerbewegungen werden bei Beginn der Schulung vom Fluglehrer unterstützt, am Ende der Doppelsitzerausbildung fliegt der Flugschüler ohne Beeinflussung, jedoch mit der Gewissheit, bei ungewohnten Situationen den Fluglehrer bei sich zu haben.

Nach ca.10 Doppelsitzerflügen mit dem Fluglehrer, die in einem Zeitraum von drei Tagen absolviert werden, kann der erste Alleinflug erfolgen.

Höhenflugschulung
Der erste Alleinflug erfolgt mit einem Anfängerdrachen, dieser ist einfacher hinter der Schleppmaschine zu fliegen als der Doppelsitzerdrachen. Gestartet wird mit einem Startwagen in der liegenden Position, der Start vollzieht sich wie im DS-Drachen erlernt. Mit Funkunterstützung wird auf eine Ausgangshöhe von 500m über Grund geschleppt. Nach der Trennung vom Schleppseil werden nach Anweisungen des am Boden stehenden Fluglehrers die Flugfiguren absolviert, bis zur Landung wird mit Funkunterstützung des Lehrers geflogen. Die Landung kann auf den Rädern oder stehend erfolgen. Nach 10 betreuten Alleinflügen kann ein Flugauftrag erfolgt für weiteren  Schleppflügen

Theorieausbildung
Begleitend zur praktischen Ausbildung ist eine Theorieausbildung von 10 Unterrichtseinheiten a 45min in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen für den beschränkten Luftfahrerschein notwendig.

Weitere 4 Einzelstunden a 45min Theorie in dem Fach F-Schlepp sind zu absolvieren.

Kosten
Die Kurskosten von ca. 1185.-€ teilen sich auf: in Doppelsitzerkurs und Höhenflugkurs
Doppelsitzerkurs: 700,-€
10 Stück Doppelsitzerflüge auf ca. 700 über Grund mit dem Fluglehrer,
Höhenflugkurs: 385,-€
10 Stück Alleinflüge im UL- Schlepp auf ca. 500m über Grund mit Funkunterstützung des Fluglehrers inkl. Schleppkosten
10 Unterrichtsstunden a 45min. in den Fächern "Gerätekunde", und "Verhalten in besonderen Fällen".
4 Unterrichtsstunden a 45min UL- Schleppausbildung

Wichtig:
Der Doppelsitzerkurs umfasst 10 Doppelsitzerflüge. Erfahrungsgemäß reichen zehn Flüge im Doppelsizer aus um "alleine" zu fliegen. In manchen Fällen ist es aber notwendig zusätzliche Flüge mit dem Fluglehrer zu machen. Jeder zusätzliche Doppelsitzerflug kostet a 70,-€ ab dem 13 Doppelsitzerflug jedoch nur noch 50,-€. Ob der/die Flugschüler/in die Fertigkeit hat um alleine zu fliegen, entscheiden die Fluglehrer.

Flüge die in Flugauftrag der Flugschule erfolgen sind separat zu begleichen, die Schleppkosten auf 500m über Grund betragen je Flug 17,-€ + 3,00€ Landegebühr vom Flugplatz.

Falls der Bewerber den B-Schein im Gleitschirmfliegen bereits hat, wird bei einer bestandenen A-Scheinprüfung Drachenflug der B-Schein automatisch auch für Drachenflug übernommen.

In der Drachenflugausbildung ist es üblich, für die Höhenflugschulung eine eigene Ausrüstung zu erstehen und auch zu benutzen.
Aber es ist auch möglich das von der Flugschule angebotene Chartersystem wahrzunehmen.