Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)

Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Mindestens 20 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (max. 5 Flugstunden auf Tragschraubär werden auf die Praxisausbildung angerechnet).

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.



Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis über Theorie- und Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft, bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Kopie der gültigen Lizenz für Tragschrauber
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung