Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber |
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Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden. Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden. |
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): Mindestens 20 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (max. 5 Flugstunden auf Tragschraubär werden auf die Praxisausbildung angerechnet). Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen. |
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
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