
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung) |
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Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und II: Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
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Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit auf Trike, davon mind. 5 h Alleinflugzeit und mind. 10 h mit Fluglehrer. Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
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