Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser oder Fußstart-UL sowie PPL-(A, B, C, H, N) oder nach JAR-FCL |
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Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen). Keine Theorieprüfung: Bestätigung der Ausbildung durch die Flugschule. Die pyrotechnische Einweisung kann bei Nachweis entfallen. |
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 Flugstunden auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen oder Segelflugzeugen angerechnet). Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen. |
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