Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser oder Fußstart-UL sowie PPL-(A, B, C, H, N) oder nach JAR-FCL

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen). Keine Theorieprüfung: Bestätigung der Ausbildung durch die Flugschule.

Die pyrotechnische Einweisung kann bei Nachweis entfallen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst  25 h Flugzeit (davon werden max. 10 Flugstunden auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen oder Segelflugzeugen angerechnet).

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.


Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung Trike-Lizenz für Inhaber einer PPL-Lizenz,Dreiachs-Lizenz oder Lizenz nach JAR FCL
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz (SPL Dreiachs/Fußstart-UL oder PPL / JAR-FCL)
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für fußstartfähige UL)