Passagierflugberechtigung

Zur Mitnahme von Passagieren in doppelsitzigen Dreiachsern ist eine Berechtigung notwendig.
Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer in Begleitung eines Fluglehrers. Diese Zusatzausbildung kann nach Erlangen des Luftfahrerscheins absolviert werden.
Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge oder Sprünge mit Passagieren erfüllt. Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsflug gewertet werden

Die Kosten der Ausbildung belaufen sich auf die benötigten Fluglehrerstunden. Eine Fluglehrerstunde kosten 35,- €.

Für Inhaber von PPL (A), (B) oder (C) gilt die Passagierberechtigung als erteilt.

Bei bestehender Passagierberechtigung für Trike oder Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.

Schleppberechtigung

Voraussetzungen für den Eintrag der Schleppberechtigung:
- eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen von mindestens 30 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz
- in der Flugzeit müssen fünf Flugstunden auf dem Luftfahrzeugmuster, auf dem die Berechtigung erworben werden soll, enthalten sein
- mindestens 20 Schleppflüge ohne Beanstandung unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit der entsprechenden Schleppberechtigung (Schleppeinweisung)

Zusätzlich für Bewerber der Schleppberechtigung für Segelflugzeuge/Hängegleiter hinter aerodynamisch gesteuerten UL:
- mindestens 5 Schleppflüge im Segelflugzeug/Hängegeiter (entfällt bei Inhabern eines PPL -B/-C mit eingetragener Startart F-Schlepp)

Die Kosten belaufen sich bei der Ausbildung für nicht Hängegleiterpiloten/PPL-B/C mit Schleppberechtigung auf:

Fluglehreraufsicht bei den 20 Schleppflügen 70,- €
5 Doppelsitzerflüge a 70,-€ 350,-€
UL-Schlepptheorie

50,-€

Gesamtkosten 470,-€

Für Hängegleiterpiloten mit Schleppberechtigung belaufen sich die Kosten der UL-Schleppeinweisung auf:

Fluglehreraufsicht bei den 20 Schleppflügen 70,- €
Gesamtkosten 70,-€