Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber |
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Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
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Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen. |
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