Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-C, PPL-H |
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Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
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Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
PPL-C: Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen. PPL-H: Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen. |
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
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