Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder Lizenz nach JAR-FCL
(PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

 

 

 

 


Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • keine Mindeststundenzahl, aber:
  • alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Dreiachs müssen durchgeführt und dokumentiert werden
  • Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2 = mind. 12 h innerh. der letzten 24 Monate)
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.


Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz bzw. Lizenz nach JAR FCL 
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
  • Kopie der gültigen PPL / Lizenz nach JAR-FCL
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • Praxis-Prüfprotokoll
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis