Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder Lizenz nach JAR-FCL |
|
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
|
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen. |
|