Windenfahrer

Theorie
Fächer: Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen
gemäß Lehrplan Windenschlepp

Praxis
mindestens 60 Windenschlepps
Die WF-Einweisung endet mit einer flugschulinternen Prüfung (Leistungsnachweis)

Die Einweisung kann von einweisungsberechtigten Windenführern (EWF) oder von Flugschulen durchgeführt werden

"Fußgänger-Regelung" (der Anwärter hat keine Fluglizenz)

Theorie
A-Theorie und Windenschleppstart-Theorie bei Flugschule;
A-Theorieprüfung bei DHV-Prüfer; anschließend Windenführer-Theorie

Praxis
mindestens 150 Windenschlepps

Die WF-Einweisung endet mit einer flugschulinternen Prüfung (Leistungsnachweis)
Die WF-Einweisung kann von einweisungsberechtigten Windenführern (EWF) oder von Flugschulen durchgeführt werden

Die Ausbildungskosten: 150,-€
Die Ausbildungskosten Fußgänger: 250,-€

Vereinsmitglieder des 1.ODFC ausgenommen.